Wachenheim an der Weinstraße, früher Wachenheim an der Haardt, ist eine Kleinstadt an der mittleren Haardt im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die fünftgrößte Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
4527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67157
Vorwahl
06322
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Wachenheim an der Weinstraße
Rathausstraße 1
67157 Wachenheim an der Weinstraße
2. Bürgeramt Wachenheim an der Weinstraße
Rathausstraße 1
67157 Wachenheim an der Weinstraße
3. Ordnungsamt Wachenheim an der Weinstraße
Rathausstraße 1
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.